Leistungsbeschreibung
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§ 35a SGB VIII; § 112 ff. SGB IX (Schule und Freizeit) und § 79 SGB IX (KiTa-Assistenz)
Unsere Integrationshilfe resp. unsere Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen sich auf §35a SGB VIII; §112 ff. SGB IX (Schulen und Freizeit) und §79 SGB IX (KiTa-Assistenz). Die Unterstützung richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderungen. Träger der Eingliederungshilfe sind Jugendamt, Sozialamt oder Landesjugendamt.
Leistungen der Eingliederungshilfe sind eine einzelfallbezogene Unterstützung und Begleitung, die es Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ermöglichen soll, die Teilnahme und Teilhabe am Leben und Bildung in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Der Einsatz der Integrationshilfe kann sich auf die Unterstützung, Begleitung oder den Ausgleich der Teilhabebeeinträchtigung in der Freizeit, an Schulen, in KiTa und vergleichbaren Institutionen und Einrichtungen beziehen.
Methoden, Umfang und konkrete Ziele der Hilfe ergeben sich aus der individuellen Situation des jungen Menschen und dem daraus resultierenden Unterstützungs- bzw. Förderbedarf.
Wir sehen unsere Aufgabe darin, die jungen Menschen zu befähigen ihr Leben selbstwirksam und selbstbestimmt gestalten zu können. Einerseits werden Teilhabebeeinträchtigungen abgebaut und der junge Mensch mit einer verbleibenden Beeinträchtigung selbstbewusst umgehen lernt und andererseits, dass das gegebene Umfeld und seine soziale Mitwelt sich den Herausforderungen der jungen Menschen im Sinne der Inklusion stellt und Barrieren abgebaut werden.
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