Ein kleiner Junge mit Rucksack, der freudig in die Luft springt.
© aabejon/istock.com

Integrationshilfe

Informationen für Kostenträger

§ 35a SGB VIII; § 112 ff. SGB IX (Schule und Freizeit) und § 79 SGB IX (KiTa-Assistenz)

Unsere Integrationshilfe resp. unsere Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen sich auf § 35a SGB VIII; § 112 ff. SGB IX (Schulen und Freizeit) und § 79 SGB IX (KiTa-Assistenz). Die Unterstützung richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderungen. Träger der Eingliederungshilfe sind Jugendamt, Sozialamt oder Landesjugendamt.

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Ein kleiner Junge mit Rucksack, der freudig in die Luft springt.
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Integrationshilfe

Informationen für Familien

§ 35a SGB VIII; § 112 ff. SGB IX (Schulen und Freizeit) und § 79 SGB IX (KiTa-Assistenz)

Wir bieten bereits seit 2010 umfassende Eingliederungshilfe in KiTa, Schule und in der Freizeit an. Unser Ziel ist es, jedem Kind individuell und unterstützend zur Seite zu stehen, um eine optimale Integration und Teilhabe zu gewährleisten. Hierzu setzen wir geschulte Integrationshelfer (m/w/d) mit individueller Passung ein.

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