Integrationshilfe
Informationen für Kostenträger
§ 35a SGB VIII; § 112 ff. SGB IX (Schule und Freizeit) und § 79 SGB IX (KiTa-Assistenz)
Unsere Integrationshilfe resp. unsere Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen sich auf § 35a SGB VIII; § 112 ff. SGB IX (Schulen und Freizeit) und § 79 SGB IX (KiTa-Assistenz). Die Unterstützung richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderungen. Träger der Eingliederungshilfe sind Jugendamt, Sozialamt oder Landesjugendamt.